Die Abgeltungssteuer – Die Abgeltungssteuer 2009 und die neuen Regelungen im Überblick

Die Abgeltungssteuer 2009: Die neuen Regelungen mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01. 2009

Den Standort Deutschland für Investitionen attraktiv machen und die Steuerbürokratie zu reduzieren, dies waren im Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform 2008 die Ziele der Bundesregierung.
Um dieses Ziel zu erreichen werden die Unternehmenssteuern in Deutschland von 38,7% auf 29,8% gesenkt.
Die Bundesregierung und die Unternehmen versprechen sich von diesen Maßnahmen erhöhte Investitionen am Standort Deutschland und weniger Kapitalflucht ins Ausland.

Die neue Abgeltungssteuer, die ab dem 01.01.2009 in Kraft treten soll, ist im Ergebnis eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Ein fester Steuersatz (Abgeltungssteuer – Satz) von 25 %, der unabhängig von einem persönlichen Einkommenssteuersatz ist, wird hierbei erhoben. Mit der Abgeltungssteuer wird die komplette Besteuerung der Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits im Jahre 1990 eine Quellensteuer auf Erträge aus Kapitaleinkünften erhoben. Diese 10 % Quellensteuer war jedoch keine Abgeltungssteuer. Die Folge war ein stetiger Abfluss von Kapital ins europäische und außereuropäische Ausland. Aus diesen Gründen wurde dieser Steuer auch auf schnellstem Wege wieder rückgängig gemacht.

Die neue Abgeltungssteuer 2009 im Überblick

Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG
Private Veräußerungsgewinne gem. § 23 EStG
Abgeltungssteuersatz 25 %
zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (ggf.)

Der Abgeltungssteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten.
Der Abgeltungssteuersatz gilt darüber hinaus nicht für Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter bei einer Beteiligung von 10 % oder mehr.

Weiterhin ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind auch Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG. Derartige Einkünfte unterliegen in naher Zukunft dem Teileinkünfteverfahren (60 % der Erlöse). Ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer unterliegen Einkünfte, wie zum Beispiel Zinserträgen aus Bankguthaben.

In diesem Zusammenhang ersetzt die Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 die Kapitel-Ertragssteuer. Die bislang gängigen Spekulationsfristen bei der Veräußerung entfallen, das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft und die Verlust-Verrechnung wird weiter eingeschränkt. Flankiert wird dieses System von Änderungen durch geänderte Meldepflichten an das Finanzamt und durch Bestimmungen, die die Steuerplanung und die Steuerstundung (Steuersparmodelle) weiter erschweren sollen.

Dafür werden im Gesetz selber, im Jahressteuergesetz 2008, in der Abgabenordnung und in weiteren begleitenden Vorschriften viele Bestimmungen geändert. Der Text erläutert die wichtigsten Änderungen, stellt die alten und neuen Regelungen zu den gängigsten Anlageprodukten gegenüber und erläutert den Anlegern mögliche Alternativstrategien.

Mit der Neuregelung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 wird es zwei Klassen von Investments, bzw. Kapitalanlagen geben. Auf der einen Seite die Investments, die bis zum 31.12.2008 getätigt wurden und die, in die nach dem 31.12.2008 investiert wird. Anleger können noch bis zum 31.12.2008 bestehende Anlagestrategien überdenken und anpassen bzw. neue Konzepte zur Altersvorsorge entwickeln.

Anmerkung

Diese Abgeltungssteuer Information kann nicht alle Einzelheiten des neuen Rechts ausleuchten. Es zeigt die Änderungen auf, die für den interessierten und informierten Anleger wichtig sind, um dann gezielt auf die neuen Bestimmungen zu reagieren. Diese Abgeltungssteuer Information darf und kann auch keine Steuerberatung sein. Dafür sind einzig und allein die Steuerberater nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig.